Das Angebot auf der Website zählt zu den sogenannten freien Gesundheitsberufen bzw. dem „Geistigen Heilen“.
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): “Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“
Freie Gesundheitsberufe und damit auch das Geistige Heilen grenzen sich deutlich von den medizinischen Berufen und den Gesundheitsfachberufen ab:
Die energetische Fernbehandlung, die persönliche Energiearbeit vor Ort/am Telefon/Videochat sowie mündliche und schriftliche Beratungen sind keine Arbeitsmethoden im Sinne des empirischen naturwissenschaftlichen Erkenntnisbereiches. Die Erfolge der energetischen Behandlungen sind daher nicht vorhersagbar bzw. messbar. In Notfällen, bei akuten Beschwerden oder einer allgemeinen Unsicherheit der Situation ist daher immer selbstverantwortlich eine schulmedizinische Behandlung vorzuziehen.